Wer zusätzlich zur sozialen Pflegeversicherung, die sich seit ihrer Einführung im Jahre 1995 als Teilkasko-Versicherung versteht, für den „Ernstfall“ vorsorgt und eine private Pflege-Zusatzversicherung – auch „Pflege-Bahr“ genannt – abschließt, soll ab 1. Januar 2013 vom Staat fünf Euro monatlich als Zuschuss erhalten. Darauf hat sich das Bundeskabinett geeinigt und damit einem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zugestimmt. Der Gesetzentwurf wurde im Eilverfahren über die parlamentarischen Hürden gebracht. Im Bundesrat ist er nicht zustimmungspflichtig.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-11 |
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