Mit Hartz IV, dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – Sozialgesetzbuch II – wurde der lange angekündigte Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 konkret. Ein kompletter Sozialleistungsbereich, die Arbeitslosenhilfe, fiel weg. Über bürokratischen Vorschriften, handwerklichen Fehlern und ungeklärten Fragen wie der unzureichenden Bedarfsdekkung, dem problematischen Verhältnis von Pauschalierung und Individualisierung von Leistungen und der Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen darf nicht die grundlegende Philosophie dieser Reform, die eigentlich eine Revolution in der Sozialpolitik darstellt, vergessen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-01 |
Seiten 137 - 140
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