Gut verdienende Arbeitnehmer haben auch im nächsten Jahr mit teilweise höheren Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen. Wegen gestiegener Einkommen erfahren die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2017. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den alten Bundesländern um 2,46 und in den neuen Bundesländern um 2,83 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Insofern hat die Bundesregierung beim Erlass der Verordnung keinen Ermessensspielraum. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung erhöhen sich 2019 im Westen von 6.500 auf 6.700 Euro (80.400 Euro im Jahr) und in Ostdeutschland von 5.800 auf 6.150 Euro (73.800 Euro jährlich). Bei der Einführung des Euro im Jahr 2002 hatten die entsprechenden Monatswerte noch 4.500 bzw. 3.750 Euro betragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-19 |
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