Um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie zu sichern, hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) erarbeitet. Kern dieses Entwurfs war der ursprüngliche Art. 2, der § 211 SGG ändern sollte.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
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