Im Jahre 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Aufsehen erregenden Urteil festgestellt, dass Ärzte wegen Bestechlichkeit nicht bestraft werden können. Eine Pharma-Referentin hatte in dem zugrunde liegenden Fall mehreren Ärzten insgesamt 18.000 Euro „zukommen“ lassen. Nach Ansicht der Richter fehlte eine gesetzliche Regelung, die es verbot, dass etwa Mediziner von Pharmakonzernen für das Verschreiben von bestimmten Medikamenten Geld oder andere geldwerte Vorteile erhalten. Das Gericht sah niedergelassene Ärzte nämlich als Freiberufler und nicht als Amtsträger der Krankenkassen. Deshalb könnten sie auch nicht belangt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
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