Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. haben unter Beteiligung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages, der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit sowie unter Beratung der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik die im Beitrag beschriebenen „Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises“ aufgestellt. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 28b Absatz 6 SGB IV nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 309 - 312
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