Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen; der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. Juli 2009 zugestimmt. Das Gesetz ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl Nr. 43 vom 22. Juli 2009, S. 1990) am 23. Juli 2009 in Kraft getreten, soweit Artikel 19 Abs. 2 bis 8 nichts Abweichendes regelt. Von der Gesetzesänderung sind auch leistungsrechtliche Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen, die in diesem gemeinsamen Rundschreiben erläutert werden. Offen gebliebene gemeinsame Umsetzungsfragen werden in den routinemäßigen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene weiter beraten und bei Bedarf einvernehmlichen Lösungen zugeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Seiten 375 - 381
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