Die Auswirkungen des GKV-WSG und des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) sind zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abschließend beraten und in den Bedarfsplanungs-Richtlinien, bundesmantelvertraglichen Regelungen und in den Richtlinien zur Fremdkassenabrechnung nach § 75 Abs. 7 Nr. 2 SGB V berücksichtigt. Unterschiedliche Vorstellungen zur Interpretation der Festzuschuss-Richtlinien haben zur Notwendigkeit der Anpassung der Festzuschuss-Richtlinien geführt, die am 7. November 2007 vom G-BA verabschiedet wurden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anpassung der Höhe der Festzuschussbeträge für 2008 konnte bisher nur teilweise umgesetzt werden. Mit dem VDZI sind die Verhandlungen über die Steigerung der Preise für die zahntechnischen Leistungen noch nicht abgeschlossen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-01 |
Seiten 76 - 90
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