Nicht erwerbstätige Familienangehörige von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind traditionell beitragsfrei mitversichert. Allerdings steht die damit verbundene Umverteilung seit Jahren in der Diskussion. Weil sich die Bewertung von Ehe und Familie in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert hat, fordern heute Interessenverbände, Parteien und Fachleute Änderungen des geltenden Rechts. Die meisten Kritiker bekennen sich dabei zwar zur Beibehaltung der Beitragsfreiheit, sind aber der Ansicht, dass der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Eltern mit Kindern begrenzt werden sollte. Auch die Rolle des Staates wird heute anders als früher gesehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzprobleme der Sozialversicherungsträger sieht man ihn stärker beim Familienlastenausgleich gefordert. Das Stichwort heißt „Grenzen des Subsidiaritätsprinzips“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-01 |
Seiten 161 - 166
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