Obwohl die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit Jahrzehnten zwischen fünf und sechs Prozent der Ausgaben betragen und im Gegensatz zu den Leistungsausgaben zu keinem Zeitpunkt explodiert sind, gehört pauschale Kritik an ihnen immer wieder zur gesundheitspolitischen Diskussion. Keine Frage: Verwaltungskosten sind als Durchführungsaufwand grundsätzlich zu minimieren. Allerdings geht es dabei nicht um ein absolutes Kostenminimum, sondern um ein Minimum bei Erreichen der sozialpolitischen Ziele der GKV – festgeschrieben im SGB V. Erhöhter Aufwand resultiert auch daraus, dass moderne Kassen heute stärker als früher bei der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten mitwirken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-18 |
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