Die Zunahme der Digitalisierung ermöglicht in vielen Bereichen Arbeit außerhalb fremder Betriebsstätten, die teilweise nicht einmal an eine bestimmte (private) Wohnung (Homeoffice) gebunden ist, sondern an beliebigen Orten verrichtet werden kann (mobile Arbeit). Die Corona-Pandemie hat diesen Trend erheblich verstärkt. Neben der Diskussion über Vor- und Nachteile der Arbeit außerhalb eines Firmen- oder Bürogebäudes für das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten sowie für Gesellschaft und Wirtschaft ist seit längerem der Umfang des Unfallversicherungsschutzes im Streit. Nach einschlägigen Urteilen des 2. Senates des BSG, die den Versicherungsschutz im Homeoffice zwar grundsätzlich bejahten, jedoch Einschränkungen im Vergleich zur Arbeit an fremder Betriebsstätte enthielten, hat der Gesetzgeber normative Korrekturen durch das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ vorgenommen. § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII bestimmt nunmehr, dass wenn die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt wird, „Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“ besteht. Aber werden dadurch sämtliche Fallgestaltungen erfasst und eine interessengerechte Verteilung des Haftungsrisikos der alleine arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung erreicht? Der folgende Beitrag setzt sich in zwei Teilen mit dem Umfang des Versicherungsschutzes im Homeoffice und bei mobiler Arbeit auch im Lichte der neuen Gesetzeslage auseinander und zeigt Problemkonstellationen auf. Nachdem sich der erste Teil (WzS 01.22, S. 3 ff.) im Wesentlichen mit einigen Begrifflichkeiten, dem Umfang des Arbeitsschutzes, den grundlegenden Prüfungsschritten, den Voraussetzungen des Versicherungsschutzes sowie Kausalitäts- und Zurechnungsfragen befasst hat, stehen in diesem zweiten Teil vor allem Wegeunfälle, die Besonderheiten bei mobiler Arbeit und die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf Altfälle im Vordergrund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-15 |
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