Seit einigen Monaten erlebt Deutschland nicht nur eine Flüchtlingswelle ungeahnten Ausmaßes, sondern auch eine Woge der Hilfsbereitschaft. Bürgerinnen und Bürger unterstützen Gemeinden und Hilfsorganisationen wie Caritas und Diakonie in Kleiderkammern und Stadtteiltreffs, begleiten Flüchtlinge zu Ärzten oder bei Behördengängen, helfen beim Sprachunterricht, betreuen Spielnachmittage für die Kinder der Neuankömmlinge, helfen den Fremden und deren Familien bei der Wohnungs- und Kita-Suche, kurz, die Flüchtlingskrise hat in ganz Deutschland zahllose Helfer auf den Plan gerufen. Dabei gerät häufig aus dem Blick, wer diesen Helfern hilft, wenn ihnen selbst etwas zustößt. Der nachstehende Beitrag behandelt deshalb die Frage, ob und ggf. inwieweit Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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