In Zukunft sollen Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, bestimmte Gesundheits-Apps für das Handy von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen, was bisher nicht der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der behandelnde Arzt die App verordnet. Diese Neuerung beinhaltet der Entwurf „Digitales Versorgungs-Gesetz (DVG)“, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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