Mit der Einführung der allgemeinen Pflicht zur Versicherung muss in Deutschland künftig niemand mehr ohne Absicherung im Krankheitsfall sein. Die Absicherung erfolgt schrittweise durch die GKV und die PKV. In der GKV gibt es die Pflicht zur Versicherung bereits seit dem 1. April 2007. Für die PKV gilt das neue Recht erst ein Jahr später als ursprünglich geplant, nämlich ab 1. Januar 2009 zeitgleich mit dem Beginn des Gesundheitsfonds. Allerdings muss die PKV ihre ehemaligen Versicherten, die jetzt ohne Schutz sind, bereits ab 1. Juli 2007 zu einem Standardtarif ohne Risikozuschläge wieder aufnehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seiten 161 - 169
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