Bei den politischen Diskussionen über Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie spielte die Frage der Eigenverantwortung eine zentrale Rolle: Wie weit sind Vorschriften erforderlich und wie weit können Vorsichtsmaßnahmen als Empfehlungen der Eigenverantwortung der Bürger überlassen werden? Allein über die Inzidenzgrenze zwischen Vorschriften und Eigenverantwortung wurde über Monate endlos diskutiert. Dabei ging es auch um die Frage, ob die Inzidenz der einzige Maßstab für die Vornahme staatlicher Maßnahmen sein kann. Scheinbar unendlich vielfältig waren dann die diskutierten möglichen Maßnahmen. In der Sozialpolitik sind derartige Auseinandersetzungen nicht neu, ja sie bestimmen in großem Maße den Umfang der gesetzlichen sozialen Sicherung. Auch hier sollte gesetzlich nicht vorgeschrieben werden, was die Bürger in Eigenverantwortung selbst tun können. Und auch hier sollte entscheidend sein, dass darauf Verlass sein muss, dass sie das auch tatsächlich tun. Dabei zeigte sich in beiden Bereichen, dass sich eine Minderheit – aus welchen Gründen auch immer – ablehnend verhält und nicht „mitmacht“. Letztlich wird ihretwegen so manche Vorschrift erlassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-14 |
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