Selten ist ein Gesetzentwurf so abgelehnt worden, wie der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG). Die so genannte Gesundheitsreform 2007 tritt teilweise am 1. April 2007, im Übrigen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Das GKV-WSG greift in die verschiedensten Bereiche der gesetzlichen Krankenversicherung ein. lnsbesondere wegen der Bedeutung für die Versichertengemeinschaft soll zunächst das Leistungswesen und – damit zusammenhängend – das Recht der Leistungserbringer dargestellt werden. Der vorliegende Beitrag ist auch als Ergänzung zu der in WzS 1/2/2007 ab Seite 1 wiedergegebenen Schnellübersicht zum Leistungsrecht zu sehen.
Im Übrigen treten die dargestellten Neuregelungen am 1. April 2007 in Kraft, wenn nicht ausdrücklich ein anderes Datum genannt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.03.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-01 |
Seiten 65 - 77
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