Wenn Komplikationen auftauchen, die für den Patienten nicht selten großes Leid und für den Sozialversicherungsträger hohe Kosten bedeuten, steht häufig die Frage im Raum, ob diese unerwünschten Folgen einer Behandlung auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Diese Frage kann in der Regel nur durch ein Gutachten geklärt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-01 |
Seite 147
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