Infolge der Auflösung von Konzernen mit großen Betriebsgrundstücken wurden diese zu sogenannten Industrieparks umgewandelt. Dabei handelt es sich um räumlich umgrenzte Gelände, auf denen sich mehrere Unternehmen angesiedelt haben. Ereignet sich auf diesem umgrenzten Gelände ein Versicherungsfall, stellt sich für den Mitarbeiter des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall im engeren Sinne gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII handelt oder um einen Wegeunfall im Sinne des § 8 Abs. 2 SGB VII.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-01 |
Seiten 50 - 52
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