Nachdem das System der Versorgung mit Hebammenleistungen angesichts steigender Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung zu kollabieren drohte, hat der Gesetzgeber reagiert und die Finanzierung im SGB V mit Wirkung ab Juni 2014 (vgl. Gesetz v. 21.7.2014, BGBl. I S. 1133) auf neue Grundlagen gestellt, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden. Zudem werden normübergreifende Strukturen des Kollektivvertragsrechts behandelt, insbesondere zum zugrunde liegenden Vertrags- und Partnermodell, zu Fragen des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit Schiedsstellenentscheidungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.