Der dritte Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt dem Bundestag als Unterrichtung (20/10549) vor. Mit der Aufnahme der DiGA in den GKV-Leistungskatalog sei ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung eingeschlagen worden. Deutschland sei mit der „App auf Rezept“ internationaler Vorreiter, heißt es im Vorwort des Berichts, der sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 bezieht. Jedoch sei die Bilanz in Anbetracht der Erwartungen und des großen Potenzials für die Versorgung von Ernüchterung geprägt, heißt es im Vorwort des GKV-Vorstands weiter. Aktuell seien DiGA kaum in bestehende Versorgungspfade eingebettet. Darüber hinaus sei der Nutzen der DiGA zu Beginn oft unklar. Das führe dazu, dass Ärzte DiGA selten verordnen. Das lasse sich auf die unzureichenden Anforderungen des Zulassungsverfahrens zurückführen. Sowohl die Gesamtzahl der DiGA als auch die erbrachten Nutzennachweise bleiben überschaubar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-15 |
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