Die sog. Phantomlohnfalle spukt seit vielen Jahren durch die Lohn- und Gehaltsbüros der Arbeitgeber und die Büros der Sozialversicherungsträger. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde einmal geglaubt, sie existiere nicht mehr. Das war ein Irrtum. Sie gibt es immer noch und es ist für alle Beteiligten wichtig, zu wissen, wie man sie vermeiden kann. Es werden hier auch rechtliche Details angesprochen, die sehr stark das Arbeitsrecht tangieren. Ihre Kenntnis ist aber wichtig, um die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beurteilen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-27 |
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