Nach den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK) hat auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) seinen Jahresbericht über Behandlungsfehler für das Jahr 2016 vorgelegt. Danach haben sich im vergangenen Jahr 15.094 Patienten zwischen Garmisch-Partenkirchen und Flensburg, Saarbrücken und Frankfurt/Oder an den MDS gewandt, die Unterlagen von Behandlungen oder Eingriffen auf Fehler hin zu überprüfen.Ein Schadensersatzanspruch für den betroffenen Versicherten besteht deshalb aber noch nicht, sondern nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen dem nachgewiesenen Fehler und dem eingetretenen Schaden, also die Kausalität, eindeutig nachgewiesen wird. Dies gestaltet sich im Einzelfall jedoch oft sehr schwierig. Nach der MDS-Statistik sank der Anteil der Fälle, bei denen es einen Zusammenhang gab, leicht von 3.156 auf 2.948 Fälle. Unerlässlich für eine Schadensersatzforderung sind dabei die für den Patienten kostenfreien Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-15 |
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