Immer häufiger sehen sich Patienten in einer Arztpraxis gleichsam in einem „Verkaufsraum für Gesundheitsleistungen“. Insbesondere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden von den Ärzten bzw. ihren Helferinnen angegangen, individuelle Gesundheitsleistungen – abgekürzt IGe-Leistungen – in Anspruch zu nehmen. Doch oft handelt es sich dabei um Angebote, die nur den Medizinern einen entscheidenden Vorteil bringen: Die Patienten müssen nämlich die Leistungen „aus eigener Tasche“ bezahlen, und zwar direkt an den Arzt; denn diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im Katalog der GKV enthalten und Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern die Kosten dafür nicht erstatten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-22 |
Seiten 340 - 341
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