Das Bundeskabinett hat heute die Einbringung eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Mit den geplanten Änderungen reagiert die Bundesregierung zeitnah auf verschiedene Anliegen der Länder. Mit der künftigen Möglichkeit des Datenaustauschs wird einer missbräuchlichen Verwendung von Geldern der Pflegeversicherung und der Sozialhilfeträger entgegengewirkt. Des Weiteren wird die Regelung der Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen praktikabler ausgestaltet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-15 |
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