Das Bundeskabinett hat am 23. März 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-16 |
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