Der Beitrag befasst sich mit einer Änderung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Versicherungsschutz von Spendenden bei Spendenschäden durch das Transplantations-Änderungsgesetz vom 21.7.2012 (BGBl. I 1601). In der ethisch hoch komplexen Diskussion zu diesem Gesetz war sie aus verständlichen Gründen kaum am Rand sichtbar, wurde so behandelt, und kam so mit einer misslungenen Fassung in das SGB VII.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-15 |
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