Kassenärzte, Wissenschaftler und Sozialpolitiker haben sich dafür ausgesprochen, die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für homöopathische Mittel abzuschaffen, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei. Je nach Krankenkasse ist die jährliche Kostenerstattung für diese Methode gedeckelt oder vorgeschrieben, welche Ärzte und Heilpraktiker vom Patienten aufgesucht werden dürfen. Ausgelöst hatte die Diskussion der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, nachdem in Frankreich Patienten bis zum Jahr 2021 schrittweise nach und nach homöopathische Mittel selbst bezahlen müssen, während sie derzeit noch 30 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Es gibt nach den Worten des Ärzte-Repräsentanten, der die französische Entscheidung ausdrücklich begrüßt hat, „keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren“. Auch sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich keine Leistungen der Alternativmedizin mehr finanzieren dürfen, auch nicht als freiwillige Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: