Der Name hat es in sich: „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruReG).“ Dem Vorhaben, in dessen Genuss rund 1,3 Millionen Personen mit kleinen Renten kommen sollen, hat die Bundesregierung inzwischen zugestimmt, damit aber große Zweifel an der praktischen Umsetzung des geplanten Gesetzes zum 1. Januar 2021 nicht ausgeräumt. Bei den vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen droht eine deutliche personelle Überforderung der gesetzlichen Rentenversicherung, die den pünktlichen Start des Vorhabens in Frage stellt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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