Bei der Krankenhausfinanzierung teilen sich Bundesländer und Kassen die Kosten. Die Länder sollen für die Investitionskosten aufkommen und haben dafür im Gegenzug die Planungshoheit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Betriebskosten. Im Jahr 1972 wurde diese duale Finanzierung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingeführt. Jetzt steht das System erneut auf dem Prüfstand.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
Seiten 120 - 121
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