Eigentlich sollen Betriebsrentner in Deutschland seit Jahresbeginn bei ihren Krankenkassen-Beiträgen entlastet werden und die „Doppelverbeitragung“ dieser Einkommensart, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil ausschließlich zu Lasten der Versicherten, der Vergangenheit angehören. Nach einem vom Bundestag am 21. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetz gilt seit 1. Januar 2020 für Betriebsrentner in der Tat ein Freibetrag von derzeit 159,25 Euro monatlich, der jährlich der Lohnentwicklung angepasst wird. Erst über diesem Betrag werden für Betriebsrentner Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse einschließlich dem unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag. Für die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung ändert sich durch die Neuregelung nichts; es gilt weiterhin die Grenze von 155,75 Euro.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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