Eine „Schuldenexplosion“ ist gegenwärtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beobachten: Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Beitragsrückstände von Krankenkassen-Mitgliedern innerhalb eines Jahres von 4,5 auf sechs Milliarden Euro erhöht. Allein auf den Personenkreis der Selbstständigen entfallen davon fast fünf Milliarden Euro. Im Jahr 2011 hatte der Schuldenstand bei lediglich einer Milliarde Euro gelegen. Ein wesentlicher Grund für die negative Entwicklung in den letzten Jahren dürfte in der zunehmenden Beitragsüberlastung insbesondere von Solo-Selbstständigen und ihrer finanziellen Instabilität liegen. So fehlt diesem Personenkreis – anders als Arbeitnehmern – einerseits der hälftige Arbeitgeber-Zuschuss, so dass die Selbstständigen ihren Krankenkassen-Beitrag vollständig aus eigener Tasche aufbringen müssen. Andererseits wird den Selbstständigen vom Gesetzgeber ein monatliches Mindesteinkommen unterstellt, das von der Wirklichkeit in den allermeisten Fällen weit abweicht. Derzeit sind dies 2.231,25 Euro im Monat. Nur in besonderen Härtefällen – etwa während einer Existenzgründer-Phase – lässt sich diese Grenze um ein Drittel auf 1.487,50 Euro monatlich senken. Eine Beitragsbemessungsgrundlage auf recht hohem Niveau. In vielen Fällen geht für die Beiträge inzwischen die Hälfte des Einkommens drauf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-18 |
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