Das Sozialrecht umsorgt den Bürger von der Wiege bis zur Bahre. Es kümmert sich um die Bezahlung der Hebamme und (wenn kein Geld da ist) auch um die Kosten der Beerdigung. Dazwischen liegt das Leben mit all seinen Facetten, manchmal auch ein Hochschulstudium. Vor Unfällen während des Studiums schützt die gesetzliche Unfallversicherung, jedenfalls bemüht sie sich, deren Folgen abzumildern. In der Praxis zeigen sich immer wieder Grenzfälle des Versicherungsschutzes, aber auch neue, noch ungeklärte Fragestellungen. Diese treffen auf eine ausdifferenzierte höchstrichterliche Rechtsprechung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-15 |
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