Deutschland ist einer von zurzeit sieben EU-Mitgliedstaaten mit einem agrarsozialen Sondersystem. Der Artikel skizziert die Grundzüge des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und hebt dabei die Neuerungen durch das LSVMG2 hervor, soweit diese von allgemeinem Interesse sind. Dabei mag deutlich werden, dass das System der agrarsozialen Sicherung sich in den vergangenen Jahrzehnten dynamisch entwickelt und erfolgreich um die erforderlichen Modernisierungsschritte gerungen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.09.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-01 |
Seiten 257 - 278
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