Seit fast zwei Jahrzehnten sind die Rechtsgrundlagen der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz als ein Element der Digitalisierung der Justiz in den Verfahrensordnungen geregelt. Nachdem § 110a SGG zunächst nur sparsam genutzt wurde, stieg zu Beginn der COVID-19-Pandemie gerade auch in der Sozialgerichtsbarkeit das Interesse an der mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erheblich. Verstärkt wird dies noch durch die Erweiterung der Möglichkeiten mit dem am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen § 211 SGG (Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Sozialschutz-Paket II – vom 20. Mai 2020, BGBl. I S. 1055) und den kostengünstigen Softwarealternativen zur klassischen Videokonferenzanlage. Der nachfolgende Beitrag stellt insbesondere die neuen Rechtsgrundlagen dar und gibt Hinweise zur gegenwärtigen Gerichtspraxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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