Die sogenannte Mtterrente bereitet doch mehr Kopfzerbrechen, als man sich dieses wohl bei den Verantwortlichen vorgestellt hat. Zuerst wird den potentiellen Mttern per Pressemitteilung erklrt, dass sie keinen Antrag stellen mssen, um in den Genuss dieser Rentenleistung zu kommen. Nachdem das Gesetz ber Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft getreten ist, muss nun doch ein Antrag auf Gewhrung dieser Rentenleistung gestellt werden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-12-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
