Die sogenannte Mütterrente bereitet doch mehr Kopfzerbrechen, als man sich dieses wohl bei den Verantwortlichen vorgestellt hat. Zuerst wird den potentiellen Müttern per Pressemitteilung erklärt, dass sie keinen Antrag stellen müssen, um in den Genuss dieser Rentenleistung zu kommen. Nachdem das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) in Kraft getreten ist, muss nun doch ein Antrag auf Gewährung dieser Rentenleistung gestellt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-12 |
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