Bayerisches LSG, Beschl. v. 13.2.2014 – L 7 AS 755/13 NZB –
Vorinstanz: SG Augsburg, Urt. v. 7.10.2013 – S 9 AS 378/13 –
Leitsatz:
Mutterschaftsgeld für eine gesetzlich Krankenversicherte ist eine Lohnersatzleistung nach § 13 Abs. 1 MuSchG und § 24 i SGB V.
Wenn das vorgeburtliche Mutterschaftsgeld für sechs Wochen in einer Summe ausgezahlt wird, handelt es sich um eine Einnahme, die nach § 11 Abs. 3 SGB II auf Arbeitslosengeld II anzurechnen ist, ggf. über § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II.
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