In den letzten Jahren hat das Bundessozialgericht der Pflegesatzverhandlung nach den §§ 82. ff. SGB XI eine neue Prägung gegeben. Insbesondere die Neugestaltung des externen Vergleichs durch die Urteile des Bundessozialgerichts vom 29.1.2009 haben die Pflegesatzverhandlung maßgeblich verändert. Das BSG hat seine richtungsändernde Rechtsprechung in den letzten Jahren mehrfach bestätigt und in Details sogar weiterentwickelt. In diesem Lichte sind die beiden neueren Entscheidungen des BSG vom 23.7.2014 zu sehen, welche die Beteiligung des Sozialhilfeträgers betreffen. Beide Entscheidungen helfen in der Praxis den Verhandlungsführern einer Pflegesatzverhandlung, da sie sich zu klassischen Themen der Verhandlungspraxis äußern und so Rechtssicherheit schaffen können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-13 |
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