Auch im nächsten Jahr haben gut verdienende Arbeitnehmer mit teilweise deutlich höheren Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erfahren die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind, eine bereits zur Routine gewordene Anhebung. Dies geht aus der „Sozialversicherungs-Rechengößenverordnung 2016“ hervor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Grundlage für die Erhöhung der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2014. Diese waren nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den alten Bundesländern um 2,51 und in den neuen Ländern um 3,39 % höher als ein Jahr zuvor. Insofern hat die Bundesregierung beim Erlass der Verordnung keinen Ermessensspielraum.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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