Für das Jahr 2012 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, aber auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung neu festgesetzt. Basis für die Anpassung ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2010. Aber auch andere Werte haben teilweise eine Änderung erfahren. Nachfolgend eine Übersicht über die zu Jahresbeginn 2012 geltenden monatlichen Rechengrößen (in Euro) und die Beitragssätze (in Prozentpunkten).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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