Für das Jahr 2012 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, aber auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung neu festgesetzt. Basis für die Anpassung ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2010. Aber auch andere Werte haben teilweise eine Änderung erfahren. Nachfolgend eine Übersicht über die zu Jahresbeginn 2012 geltenden monatlichen Rechengrößen (in Euro) und die Beitragssätze (in Prozentpunkten).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
