Die Bemessungsgrenzen, bis zu denen die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, aber auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung werden jährlich neu festgesetzt. Basis für die Anpassung 2014 ist die Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2012. Im Vergleich zu 2011 sind die Arbeitsentgelte 2012 in den neuen Bundesländern um 2,42 Prozent, in Westdeutschland sogar um 2,81 Prozent gestiegen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-01-15 |
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