Mit der Einführung des § 7a SGB IV hat der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung getragen, dass das Sozialversicherungsrecht eines der kompliziertesten Rechtsgebiete in Deutschland überhaupt ist. Er hat das Anfrageverfahren geschaffen, das in bestimmten – sich als besonders kompliziert erwiesenen – Sachverhalten eine Überprüfung und eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht vornimmt. Wenn auch § 7a SGB IV relativ klare und unmissverständliche Regelungen enthält, kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil erst in der Revisionsinstanz vor dem BSG entschieden werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-27 |
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