In den vergangenen Jahren war in der Praxis der Krankenkassen eine verstärkte Zunahme von Stürzen von Heimbewohnern zu verzeichnen. Aus den damit verbundenen Kosten resultierte naturgemäß die Pflicht der Leistungsträger, Regressansprüche nach § 116 Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch (SGB X) zu prüfen. Mit Zunahme dieser Prüfungen (und natürlich auch der Ansprüche) wurden die hinter den Heimen stehenden
Haftpflichtversicherungen auf die Problematik aufmerksam und haben begonnen, Mechanismen bei ihren Versicherungsnehmern einzubauen, die die Ermittlungen der Krankenkassen erschwerten oder gar verhinderten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 261 - 267
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