In den vergangenen Jahren war in der Praxis der Krankenkassen eine verstärkte Zunahme von Stürzen von Heimbewohnern zu verzeichnen. Aus den damit verbundenen Kosten resultierte naturgemäß die Pflicht der Leistungsträger, Regressansprüche nach § 116 Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch (SGB X) zu prüfen. Mit Zunahme dieser Prüfungen (und natürlich auch der Ansprüche) wurden die hinter den Heimen stehenden
Haftpflichtversicherungen auf die Problematik aufmerksam und haben begonnen, Mechanismen bei ihren Versicherungsnehmern einzubauen, die die Ermittlungen der Krankenkassen erschwerten oder gar verhinderten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 261 - 267
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: