Am 1. Dezember 1997 ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in Kraft getreten. Sie hat – wie schon im Entwurf einer Berufskrankheiten-Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vorgesehen – in ihrer Anlage als Nr. 4111 die chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] aufgenommen. Diese Berufskrankheit hat – wie keine andere – die Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist wiederholt angerufen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-20 |
Seiten 295 - 296
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