Ein Unfallversicherungsträger hat keinen Erstattungsanspruch gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB X als unzuständiger Leistungsträger gegen den Rentenversicherungsträger, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er einem Versicherten zu Unrecht Verletztenrente gezahlt hat, die der Rentenversicherungsträger auf die dem Versicherten gezahlte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit angerechnet hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-15 |
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