In der aktuellen öffentlichen Diskussion über die neuen Sondervermögen im Renten- und Bundeswehrbereich ist die Verwaltung der neuen Nebenhaushalte bisher wenig beachtetet worden. Eine Besonderheit in der Administration dieser Fondsmittel in Höhe von rd. 25 % des Bundesaushalts besteht darin, dass auch private Dritte als Akteure gesetzlich bzw. planerisch vorgesehen sind. Angesichts der Affinität der Politik des New Public Management zu den Angeboten der privaten nationalen und globalen Dienstleistungsbranche könnte dies für die erheblich gewachsene Beraterbranche nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Wachstumsschub und letztlich eine stärkere Privatisierung der öffentlichen Verwaltung bedeuten; es geht hier nicht um Beratung in Einzelprojekten, sondern um ganzheitliche ressortübergreifende Konzepte für Strategie, Steuerung und Umsetzung neuer Organisationseinheiten im öffentlichen Sektor. Der Beitrag skizziert das bisherige Vordringen privater Dienstleister in den öffentlichen Sektor mit einem Umsatz von rd. 3,5 Mrd. Euro und macht letztlich auf den Demokratieverlust aufmerksam, wenn sich der Staat in Nebenhaushalte verästelt und privaten Dienstleistern gestattet wird, ihre Interessen durchzusetzen, die nicht deckungsgleich mit den Gemeinwohlinteressen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-15 |
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