In ihrem Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) hebt die Bundesregierung hervor, dass Gesundheit ein hohes Gut sei. Deshalb sei es Aufgabe des Staates, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürger entsprechend den persönlichen Möglichkeiten Vorsorge treffen können. Die hier von den Bürgern aufzuwendenden Beiträge waren nach bisherigem Recht nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich absetzbar. Das galt sowohl für die Beiträge zur Kranken- als auch für die zur Pflegeversicherung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinen Beschlüssen vom 13.2.2008 u. a. zum Ausdruck gebracht, dass das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht nur das so genannte sächliche Existenzminimum schütze. Vielmehr gehören hierzu auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-01 |
Seiten 326 - 330
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