Seit dem 1. April dieses Jahres, dem Tag des Inkrafttretens der jüngsten Gesundheitsreform, sollen die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Willen der Regierungskoalition in Berlin ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Folglich sind inzwischen Hausarzttarife, Tarife mit einer höheren Selbstbeteiligung der Kassenmitglieder an den Krankheitskosten und besondere Tarife mit einer Option für bestimmte Versorgungsformen auf dem Markt. Ihnen allen ist fast immer etwas gemeinsam: Entscheidet sich ein Versicherter für dieses Tarifmodell, spart er Geld, mitunter bis zu mehreren hundert Euro im Jahr, muss aber im Gegenzug auf bestimmte Rechte wie zum Beispiel die freie Arztwahl verzichten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-01 |
Seiten 170 - 174
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