Zum 1.1.2013 ist das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. Es erhöht zwar in erster Linie die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 400 auf 450 Euro im Monat. Gleichzeitig bringt es aber zahlreiche weitere Änderungen, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem gibt es umfangreiche Übergangsregelungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-18 |
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