Angehörige von Pflegebedürftigen sollen in Zukunft seltener als bisher zur Finanzierung der Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden. Nur wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, werden sie in Zukunft finanziell zur Kasse gebeten. Dies sieht der Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat und mit dem eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien umgesetzt werden soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem geplanten Gesetz noch zustimmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-15 |
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