Wie eine Vielzahl sozialgerichtlicher Entscheidungen belegen, treten in der Praxis der Sozialversicherungsträger immer wieder Probleme auf, wenn es um die Ermittlung der Finalität bzw. des inneren/ sachlichen Zusammenhangs in den Verfahren zur Feststellung eines Arbeitsunfalls geht. Dies betrifft bereits die begriffliche Abgrenzung der Finalität gegenüber der Kausalität, aber auch bei der Sachverhaltsaufklärung kommt es hier relativ oft zu Schwierigkeiten. Darauf soll im Folgenden nach einer kurzen allgemeinen Einführung (I.) an Hand konkreter Beispielsfälle zur Ermittlung der Handlungstendenz (II.), zur Problematik der Unterbrechung des versicherten Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (III.) sowie der gemischten Tätigkeit bzw. Motivationslage (IV.) eingegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-19 |
Seiten 227 - 231
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